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   OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 17 UF 13/77 ES   

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https://dejure.org/1977,2459
OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 17 UF 13/77 ES (https://dejure.org/1977,2459)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.08.1977 - 17 UF 13/77 ES (https://dejure.org/1977,2459)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. August 1977 - 17 UF 13/77 ES (https://dejure.org/1977,2459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidungsurteil mit Schuldausspruch; Begriff des "Scheiterns der Ehe" ohne Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scheidungsurteil mit Schuldausspruch; Begriff des "Scheiterns der Ehe" ohne Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 430 (Ls.)
  • NJW 1978, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 22.07.1977 - 15 UF 4/77

    Scheitern einer ehelichen Lebensgemeinschaft; Verlust der ehelichen Gesinnung auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.08.1977 - 17 UF 13/77
    Ob die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn - wie hier - beide Ehegatten die Scheidung begehren (so: OLG Stuttgart, 15. Zivilsenat - Familiensenat -, NJW 1977, 1542; vgl. Schwab, FamRZ 1976, 504; wohl auch Diederichsen, NJW 1977 Seite 275; a.A. Palandt-Diederichsen, 36. Aufl., Anm. 4 a.E. zu § 1565 BGB ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Stuttgart, 20.01.1978 - 15 UF 172/77

    Ablauf des Trennungsjahres; Antrag auf Scheidung; Ehegatten

    Die entgegenstehende Ansicht des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (NJW 1978, 52), daß die gegen die Scheidung gerichtete Sperrwirkung des § 1565 Abs. 2 BGB endgültig beseitigt sei, wenn das Scheidungsbegehren eines Ehegatten durchdringe, über die Scheidung einer Ehe könne nur einheitlich entschieden werden, berücksichtigt die verfahrensrechtliche Selbständigkeit der beiderseitigen Scheidungsanträge und vor allem der beiderseits eingelegten Berufungen nicht.
  • OLG Stuttgart, 12.07.1979 - 17 UF 307/78

    Anwendbarkeit des Scheidungsstatuts auf den Versorgungsausgleich; Statutenwechsel

    Auch auf die Rechtsprechung des Senats (NJW 1978, 52; ebenso 16. ZS, Urteil vom 31.5.1979, 16 UF 342/78), wonach über den Scheidungsantrag des anderen Ehegatten im Sinne von § 1565 II BGB nicht abweichend zu entscheiden ist, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift in der Person eines Ehegatten erfüllt sind - was die Anwendbarkeit deutschen Rechts auf die Anträge beider Parteien voraussetzt - nimmt das Urteil des Familiengerichts nicht erkennbar Bezug.
  • OLG Köln, 15.01.1978 - 21 WF 404/77

    Scheidungsverfahren bei weiterem Zusammenleben in der gemeinsamen Ehewohnung;

    Diese Auffassung kann inzwischen als herrschend bezeichnet werden (so OLG Düsseldorf FamRZ 1977, 804; 1978, 27; OLG Hamm FamRZ 1978, 28; KG FamRZ 1978, 34; OLG München FamRZ 1978, 29 = NJW 1978, 49; OLG Stuttgart FamRZ 1977, 646; offen gelassen OLG Stuttgart NJW 1978, 52 [OLG Stuttgart 30.08.1977 - 17 UF 13/77] ; Münchener Kom.
  • OLG Stuttgart, 19.10.1978 - 16 UF 156/78

    Einhaltung des einjährigen Trennungsjahres; Zerrüttung der Ehe; Nichtfortsetzung

    Die Verbindung beider Elemente bedeutete zugleich eine Begrenzung der Reichweite des einzelnen Antrages hinsichtlich seines Erfolges und einen Ausschluß des seit dem 1. Juli 1977 möglichen Gleichlaufes von 2 auf den gleichen Erfolg gerichteten Anträgen (in diesem Sinne auch der 17. Zivilsenat OLG Stuttgart NJW 1978, 52 [OLG Stuttgart 30.08.1977 - 17 UF 13/77] Nr. 14).
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